Regress, Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade.

    Bei der Prüfung des Berichts ist aufgefallen, dass sich das Vermögen der Betreuten im letzten Jahr auf 8500 EUR erhöht hat.

    Deshalb ist beabsichtigt Regress über 3500 EUR anzuordnen. Die Betreuung läuft schon länger und bisher wurde die Betreuervergütung immer aus der Staatskasse ausgezahlt.

    Habe nun den Betreuer und die Betreute zu dem beabsichtigten Regress angehört. Der Betreuer schreibt nun, dass noch eine Rechnung über 250 EUR ( Kosten für Führerschein ) vorliegt. Muss ich den Betrag jetzt von den 3500 EUR abziehen oder kann ich den Regress über die 3500 EUR erlassen ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!