Vermögensabschöpfung nach Abschiebung

  • Ich habe gerade eine Akte vorgelegt bekommen, in welcher 140,00 € eingezogen werden sollen.
    Es gibt keine Geschädigten.
    Der Verurteilte war bisher inhaftiert und es wurde noch kein Teilbetrag eingezogen.
    Nun habe ich die Mitteilung bekommen, dass der Verurteilte nach Marokko abgeschoben wurde.

    Hat jemand zufällig Erfahrung damit und kann mir sagen, ob noch etwas zu veranlassen ist und
    ob ich weiterhin probieren muss das Geld einzuziehen und falls ja, wie ich da am besten vorgehe?
    Eine Adresse o.ä. in Marokko ist natürlich nicht bekannt.

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