Hallo zusammen,
immer wieder neue spannende Sachen.
Abgesehen davon, dass die Familie will, dass ich quasi vorher genehmige und dann erst ein Vertrag erstellt wird, was so ja mAn nicht geht, ich muss schon wissen was ich da genehmigen soll... liegt der Fall so.
Vater ist verstorben, Frau und Kinder sind gesetzliche Erben, die Tochter ist Minderjährig. Der Vater war selbstständig. Im Oktober, November letzten Jahres hat man das UN wohl bereits abgemeldet und um nun die Abwicklung vollends fertigzustellen wurde der Familie vom FA geraten eine sogenannte Abwicklungs GbR zu gründen.
Ich frage mich nun inwieweit es hier überhaupt eine Genehmigung braucht (Ok vielleicht erschließt sich mehr aus dem Vertrag), woraus erschließt sich mir hier nicht so ganz.
Grundsätzlich so meine ich kann aber die Mutter hier ihre Tochter nicht vertreten, daher würde ich (ganz unabhängig von der Frage nach der Genehmigung) einen Ergänzungspfleger benötigen? Erzählt der mir auch was zur Genehmigung?
Danke!