M und F machen 1974 einen Ehevertrag und vereinbaren Gütergemeinschaft. Die Gütergemeinschaft soll der Überlebende lt. Vertrag mit den gemeinschaftlichen K1, K2 und K3 fortsetzen.
1998 machen M und F ein privaschriftliches Testament. Sie setzten sich gegenseitig zu Erben ein und nach dem Letztlebenden sollen K1, K2 und K3 zu gleichen Teilen erben. Der Ehevertrag wird im Testament nicht erwähnt.
2017 stirbt F, 2018 stirbt M.
Im Grundbuch sind aktuell noch M und F in Gütergemeinschaft eingetragen.
Unabhängig von der Ansicht des hiesigen GBA hätte ich (Nachlassgericht) gerne Forenmeinungen zu folgender Frage:
Welchen Nachweis braucht das GBA nach F?
Zeugnis über die fortgesetzte (mittlerweile beendete) Gütergemeinschaft? Erbschein nach gewillkürte Erbfolge nach F? Was anderes?
(Klar ist für mich nur, dass nach M ein Erbschein nach gewillkürter Erbfolge (Kinder Erben zu je ein Drittel) erteilt werden muss).