Ein Grundstück wurde in einem notariellen Kaufvertrag am 15.09.2017 verkauft und aufgelassen. Am 25.10.2017 wurde eine Zwangssicherungshypothek zulasten des Grundstücks im Grundbuch eingetragen.
Am 10.11.2017 wurde die Auflassung mit Bewilligung und Antrag auf Eintragung der Eigentumsänderung beim Grundbuchamt eingereicht. In der Urkunde ist die Zwangssicherungshypothek nicht erwähnt, was dem Notar mit der Bitte um Überprüfung mitgeteilt wurde. An die Beantwortung wurde bereits erinnert. Ohne jegliche Reaktion des Notars.
Nachdem ich mir den Fall nochmal angesehen habe, bin ich eigentlich der Meinung, dass das Eigentum umgeschrieben werden kann. Mit der Folge, dass die Zwangssicherungshypothek bestehen bleibt. Ich würde dem Notar und den Beteiligten in der Eintragungsnachricht eine kurzen Hinweis hierzu geben.
Wie seht Ihr das?