Ich würde mich hier ebenfalls gerne dranhängen und hoffe, dass jemand eine Antwort auf #20 parat hat..
Mein Fall ist ziemlich ähnlich gelagert, allerdings geht es bei mir um ein Schmuckstück, welches eventuell Echtgold beinhalten könnte. Kann ich dafür einfach losstiefeln zum Goldankauf und es dort schätzen lassen? Falls Gebühren anfallen, auch hier die Frage wie die entsprechende Erstattung zu verbuchen ist. Ich bin etwas besorgt, dass ich den Armreif gegen (hohe) Gebühr schätzen lasse und es ohne Wert ist und vernichtet werden muss...