Die Justiz in Ba-Wü möchte die Auszahlung der Betreuervergütungen vereinfachen, evtl. automatische Auszahlung der Betreuervergütung für künftige Zeiträume nach einmaliger Festsetzung. (Wohl erst für Zeiträume nach dem 2. Jahr möglich)
Sind in den anderen Ländern ebenfalls solche Planungen vorhanden oder gibt es dort bereits Vereinfachungen zur Auszahlung der Betreuervergütung für künftige Zeiträume, so dass nicht jeder Vergütungsantrag getrennt beschieden werden muss.
Vereinfachung der Auszahlung der Betreuervergütung
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Solche Planungen sind mir nicht bekannt. Ich halte sie auch für gefährlich bzw. nicht sinnvoll.
Auch bei jahrelang mittelosen Betreuten können Änderungen eintreten, z. B. Vermögenszuwachs durch eine Erbschaft, Aufhebung der Betreuung bzw. Tod des Betroffenen oder auch mal einen Betreuerwechsel.
Wer soll dann die eingerichteten Daueraufträge löschen? Wer prüft bei Realisierung der Pläne eigentlich, ob der Betreuer die Erlöschensfrist mit seinem Antrag gewahrt hat usw.?
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Erinnert mich irgendwie an die vom BGH zu Recht verworfene Daueranweisung von Betreuervergütung in Meck-Pomm...
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Zur Frage: in NRW sinsdsolche Planungen nicht bekannt.
Ich frage mich:
Das Antragsprinzip, die Vorschrift über die Fälligkeit des Anspruchs im VBVG und die obergerichtliche Rechtsprechung zur (nicht möglichen) "Daueranweisung" ist der dortigen Landesregierung aber schon bekannt, oder?Hat die Justiz in Ba-Wü nicht gerade ganz andere Probleme? (s. Nachlassforum).
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Davon habe ich auch noch nichts gehört, kann ich mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen.
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Die Justiz in Ba-Wü möchte die Auszahlung der Betreuervergütungen vereinfachen, evtl. automatische Auszahlung der Betreuervergütung für künftige Zeiträume nach einmaliger Festsetzung. (Wohl erst für Zeiträume nach dem 2. Jahr möglich)
Sind in den anderen Ländern ebenfalls solche Planungen vorhanden oder gibt es dort bereits Vereinfachungen zur Auszahlung der Betreuervergütung für künftige Zeiträume, so dass nicht jeder Vergütungsantrag getrennt beschieden werden muss.Ich habe vor Jahren schon von Gerichten gehört, die diese Praxis auf der Basis eines Dauerantrags so geübt hatten. Aufgrund obergerichtlicher Entscheidung wurde diese Praxis aber beendet.
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Davon habe ich bislang nichts gehört, obwohl ich in diesem Bereich tätig bin, erachte das ganze aber auch für nicht richtig. Wie bereits dargestellt, ist auch bei eigentlich "klaren" Fällen immer mal mit vergütungsrechtlichen Änderungen zu rechnen. Im übrigen ist die Auszahlung schnell veranlasst, wenn die Daten gut gepflegt sind.
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Die Justiz in Ba-Wü möchte die Auszahlung der Betreuervergütungen vereinfachen, evtl. automatische Auszahlung der Betreuervergütung für künftige Zeiträume nach einmaliger Festsetzung. (Wohl erst für Zeiträume nach dem 2. Jahr möglich)
Sind in den anderen Ländern ebenfalls solche Planungen vorhanden oder gibt es dort bereits Vereinfachungen zur Auszahlung der Betreuervergütung für künftige Zeiträume, so dass nicht jeder Vergütungsantrag getrennt beschieden werden muss.Ich habe vor Jahren schon von Gerichten gehört, die diese Praxis auf der Basis eines Dauerantrags so geübt hatten. Aufgrund obergerichtlicher Entscheidung wurde diese Praxis aber beendet.
Kann jemand eine Fundstelle für diese obergerichtliche Rechtsprechung angeben ?
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Rechtsprechungsübersicht (#254)?
BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14
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