Es liegt vor: Antrag auf Eintragung eines befristeten Nießbrauchs.
Die Befristung ist vor Eintragung des Nießbrauchs im Grundbuch abgelaufen.
Muss/kann der Nießbrauch jetzt noch im Grundbuch eingetragen werden, oder muss der Antrag von den Beteiligten zurückgenommen werden?