Hallo,
ich habe die Akte vom Richter vorgelegt bekommen mit der Bitte um Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und Bestellung eines Ergänzungspflegers.
Eingegangen ist ein Antrag des minderjährigen Kindes, welches anwaltlich vertreten ist auf Verurteilung der Kindesmutter zur Zahlung einer Geldsumme und ggf. Erlass eines Versäumnis-bzw. Anerkenntnisurteils.
Es stellt sich mir die Frage, welchen Aufgabenkreis der Ergänzungspfleger haben soll. Vertretung des Kindes in dem Verfahren? Genügt es nicht, dass der Anwalt das Kind vertritt?
VKH wurde nicht beantragt. Das Kind müsste im Zweifel die Verfahrenskosten zahlen. Sofern VKH beantragt wird, kommt es für die Bewilligung doch auf das Vermögen des Kindes an und nicht auf das Vermögen der Eltern. Oder sehe ich das falsch?