Fiskuserbrecht, Erbenermittler hat sich gemeldet

  • Huhu,

    ich stelle zum ersten Mal Fiskuserbrecht fest.

    Nun hat sich nach meiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger ein Erbenermittler gemeldet.

    Dieser möchte die Akte an das bei ihm gelegene Amtsgericht übersandt haben und möchte eine Erklärung unteschrieben haben, dass er ermächtigt wird Urkunden anzufordern.

    Hier war 3 Jahre eine Nachlasspflegschaft anhängig.
    Erben konnten nicht ermittelt werden.

    Inwieweit gewähre ich hier Akteneinsicht und unterzeichne eine solche Erklärung? Wovon mache ich das abhängig?
    Kann ich das grundsätzlich auch versagen?

    Grundsätzlich entstehen ja zunächst einmal keine Kosten..

    Liebe Grüße :)

  • M.E. ist nur Akteneinsicht zu gewähren, wenn die Vollmacht eines Erbprätendenten vorgelegt wird (vgl. OLG Hamm, I-15 Wx 8/10; KG 1 W 340/10).

    Das stimmt. Da ich als Nachlassgericht Interesse an der Ermittlung von Erben hatte, habe ich zwar Akteneinsicht abgelehnt, ihn aber an den Nachlasspfleger für weitere Auskünfte verwiesen. Das hat immer gut geklappt.

  • @uschi:

    Was, wenn die Pflegschaft bereits aufgehoben ist?

    Besser finde ich, wenn der NLP zuvor (ggf. nach Hinweis des Gerichts und damit weit vor einer öffentlichen Aufforderung) einen Erbenermittler einschaltet, wenn er der ihm auferlegten Aufgabe der Erbenermittlung nicht ausreichend nachkommen kann. Es gibt letztlich sogar eine Verpflichtung, dass der NLP sich Hilfspersonen bedienen muss, wenn er einzelne Aufgaben nicht oder unzureichend erledigen kann.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Wie ist es denn mit dieser Erklärung zu handhaben, indem das Gericht den Erbenermittler ermächtigt Urkunden anzufordern?

    Liebe Grüße

    Diesbezüglich fällt mir schon keine Rechtsgrundlage ein. Aber selbst wenn es diese gäbe, würde ich keine Veranlassung sehen eine solche zu erteilen.

  • Der Nachlasswert beträgt vorliegend noch 15.000 €.

    Es liegen Erbausschlagungserklärungen aller Erben in der 3. Ordnung vor.

    Das ist natürlich kein Fall für einen Erbenermittler sondern den Fiskus. Wurde der Wert und die Tatsache der Ausschlagungen mit veröffentlicht? Das erspart dann manche Arbeit.

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  • Sehe ich wie jfp.

    Erbenermittler die hier nicht nachweisen können, dass sie von einem Beteiligten/Verwandten/Erben beauftragt wurden, bekommen von hier keine Auskunft.

    Das eigene (finanzielle) Interesse des Erbenermittlers rechtfertigt keine Auskunft.

    Meine persönliche Meinung: Seriöse Erbenermittler haben es nicht nötig sich auf Aufgebote zu melden.

    Und als letztes noch ein Tipp: wenn man man bei geringen Nachlässen (wozu 15000 Euro auch noch zählen dürften) den Wert im Aufgebot mit bekannt macht, erhält man auch weniger bis keine solcher genannten Anfragen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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