Falls es hierzu schon eine Diskussion gibt, bitte einfach kurz mitteilen.
Bei meinem Schuldner wurde vor ein paar Jahren u.a. das Gehalt wie auch das Konto gepfändet. Mit Beschluss wurde, zugestellt an Arbeitgeber u Bank als Drittschuldner der Freibetrag erhöht. Nun hat der Schuldner eine neue Pfändung für Gehalt und Bank erhalten. Der neue Gläubiger legt nun Erinnerung gegen den alten Erhöhungsbeschluss ein und beantragen dessen Aufhebung. Der Schuldner seinerseits beantragt nun Erhöhung des Freibetrags nach § 850 k IV ZPO und gleichzeitig Anordnung der befristeten Unpfändbarkeit des Bankkontos.
Nun meine Frage: Wie wirkt sich der alte Erhöhungsbeschluss auf den neuen Gläubiger aus?