Hallo,
in den Vollstreckungsunterlagen befindet sich eine Postkarte über die Anschriftenprüfung durch die Post. Der Gl. setzt dafür 2 € an. Die tatsächliche Höhe der Kosten ist auf der Postkarte leider nicht ersichtlich. Wisst ihr das? Verlangt die Post dafür Gebühren in Höhe von 2 € ?