Guten Tag!
Ich habe mal eine Frage zur Fristenberechnung bei Erbausschlagung.
Es geht um den Ablauf der Frist von 6-Monaten, wenn derErbe im Ausland wohnt.
Also angenommen, der Erbe hat im Ausland die Post über die Benachrichtigung an einem 17. erhalten, so endet die Frist ja auch in 6 Monaten am 17.
Fällt der Tag des 17. am Fristende auf einen Samstag,tritt dann § 193 BGB ein, mit der Folge, dass die Frist erst am Montag den 19.endet?
Besten Dank für Antworten.
Döner