Mir liegt ein Zustellungsersuchen eines Gerichtsvollziehers aus den Niederlanden vor (angegeben im Ersuchen: gerichtliches Schriftstück, Beschlagnahme) an die X-GmbH.
Grundlage ist eine gerichtliche Verfügung aus den Niederlanden, mit der die Genehmigung zurDurchführung von Sicherungspfändungen bzgl. Geldforderungen und Beschlagnahme bzw. Sicherungspfändung nebst gerichtlich angeordneter Inverwahrnahme beweglicher Sachen sowie Auflage zur Klageerhebung angeordnet wird zulasten
a) niederländische X-GmbH
b) der X-GmbH
c) Geschäftsführer von b) und indirekter Geschäftsführer von a)
Zugestellt werden sollen „diese Zustellungsurkunde des Gerichtsvollziehers zur (Versendung und) Zustellung dieser Pfändung(en) an den (Dritt) Schuldner“. DieZustellungsurkunde ist bestimmt für die X-GmbH, beigefügt sind
- Antragsschrift des Gläubigers an das niederländische Gericht auf vorläufigen Rechtsschutz
- Vollstreckbare Ausfertigung der gerichtlichen Verfügung (Genehmigung der Beschlagnahme, der Sicherungspfändungen und der Auflage, Klage zu erheben) Vollstreckbarerklärung ist nicht beigefügt
- An (andere) Drittschuldner zugestellte Ausfertigungen der vollstreckbaren Ausfertigungen der gerichtlichen Verfügungen
- Protokolle über die durchgeführten Sicherungspfändungen bei a)
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Beauftrage ich den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung? Muss ich dabei etwas beachten?
Oder ist das ganze Sache des Gerichtsvollziehers?
Die Sache ist direkt der C-Abteilung von der Verwaltung und von dieser mir vorgelegt worden.