Guten Morgen,
wenn der Antragsgegner den Einwand der mangelnden Leistungsfähigkeit gemäß 252 Absatz4 anführt, soll er ja gleichzeitig angeben, zu welcher Höhe er bereit ist, Unterhalt zu zahlen. Diese Regelung ist ja relativ absurd, da ein Antragsgener, welcher ernsthaft nicht leistungsfähig ist, ja folgerichtig überhaupt keinen Unterhalt zahlen kann.
Verlangt ihr trotzdem diese Erklärung? Die Kollegen hier lassen das teilweise weg und fordern eine solche Erklärung nicht nach.