Genehmigung für freiwilligen Landtausch

  • Hallo !

    Folgender Fall :

    Mein Betreuter hat noch einige landwirtschaftliche Grundstücke.

    Nun soll eine Teilfläche eines der Grundstücke mit einer anderen Teilfläche eines Grundstücks, welches einem benachbarten Landwirt gehört, getauscht werden über ein sogenanntes freiwilliges Landtauschverfahren.

    Habe mich jetzt schon ein wenig über den Ablauf dieses Verfahrens informiert. Hier wird wohl vom Amt für ländliche Entwicklung mit den Vertragspartnern ein Tauschplan aufgesetzt.

    Meine Frage ist nun, ob ich hier auch eine betr. Genehmigung brauche. Hätte jetzt eigentlich schon gedacht, dass ich die Genehmigung brauche wie bei einem normalen Tauschvertrag auch.

    Was meint ihr ?

  • Siehe §§ 103a ff FlurbG, zum etwaigen Genehmigungserfordernis § 103f Abs. 5 FlurbG.

    Ist der Betreute geschäftsfähig und tritt im Verfahren selbst/alleine auf? Tritt der Betreuer auf? Hat der Betreuer einen entsprechenden Aufgabenkreis?


  • Hätte jetzt eigentlich schon gedacht, dass ich die Genehmigung brauche wie bei einem normalen Tauschvertrag auch.

    Meintest du, die Genehmigung wie bei einer normalen Verfügung über ein Grundstück auch?

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