Anträge auf Feststellung von Pauschgebühren gemäß §§ 42, 51 RVG

  • Hallo an alle, aber insbesondere an Kollegen aus NRW,

    soweit mir bekannt ist, gibt es in NRW eine Rundverfügung des JM, wonach bestimmte Übersichten anzufertigen sind, bevor die Akte zum OLG geschickt wird.
    Mich würde interessieren, wer diese anfertigt: der Rpfl./gehobene Dienst oder die GS ? und warum (wenn Rpfl.)?

    Grüße

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