Löschung Nutzungsrecht aufgrund Sterbeurkunde der Berechtigten

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    ich habe zu dem Thema nichts gefunden.
    ich habe in Abt. 2 ein Nutzungsrecht. Die erechtigten sind bereits verstorben. Kann ich das Aufgrund von Sterbeurk. löschen?

    Eigentlich benötigt man ja eine Aufgabeerklärung aber diese wäre ja jetzt nur noch von den Erben zu bekommen.

    Kann man ein Nutzungrecht aufgrund Unrichtigkeit gem. § 22, 23 GBO löschen. ich bin mir unsicher. Vl hatte jemand den Fall oder kann mir helfen

    Vielen Dank

  • Handelt es sich um ein dingliches Nutzungsrecht (und damit auch noch Gebäudeeigentum?) in Neufünfland oder was ist der Inhalt des Rechts?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wenn du mit Nutzungsrecht ein dingliches Nutzungsrecht (mit Gebäudeeigentum und Gebäudegrundbuch -> NBL) meinst: das geht natürlich nicht mit Sterbeurkunde zu löschen.

    FED war schneller :)

    Greif niemals in ein Wespennest - doch wenn du greifst, so greife fest. (W. Busch)

  • ja es ist ein dingliches Nutzungsrecht - Gebäudenutzungsrecht - Gebäudegrundbuch etc.

    Dann bräuchte ich also wie von mir vermutet die Aufgabeerklärung der Erben.Mir kam es auch gleich etwas merkwürdig vor.

    Vielen Dank :)

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