Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe zu dem Thema nichts gefunden.
ich habe in Abt. 2 ein Nutzungsrecht. Die erechtigten sind bereits verstorben. Kann ich das Aufgrund von Sterbeurk. löschen?
Eigentlich benötigt man ja eine Aufgabeerklärung aber diese wäre ja jetzt nur noch von den Erben zu bekommen.
Kann man ein Nutzungrecht aufgrund Unrichtigkeit gem. § 22, 23 GBO löschen. ich bin mir unsicher. Vl hatte jemand den Fall oder kann mir helfen
Vielen Dank