Ungenaue Erbenbestimmung

  • Der Nachlasswert beträgt ca. 300.000,00 €. Der Nachlass besteht aus Guthaben bei Banken (60.000,00 €) und Wertpapieren (240.000,00 €)

    Testament:

    "Im Voraus zu zahlen an:
    A: 10.000 €
    Y: 10.000 €
    Tierheim: 2.000 €

    Restliches Geld in gleicher Weise an:
    Organisation X
    SOS Kinderdorf
    Blindenverein (ohne nähere Bezeichnung)"

    Die Organisation X hat einen Erbschein beantragt, der X, das SOS Kinderdorf und einen örtlichen Blindenverein als Erben zu je 1/3 ausweist.

    Nach meiner Recherche hat sich ergeben, dass die Verstorbene keinen direkten Bezug zu einem Blindenverein hat, sie war kein Mitglied in einem Verein oder ähnliches. In meinem Bezirk gibt es mehrere Blindenvereine. Es wurde vorgetragen, dass die Verstorbene den bestimmten Blindenverein gemeint haben muss, da sie sich zuvor in einem Krankenhaus aufgehalten hat, wo Informationsmaterial über diesen Verein ausliegt. Meiner Meinung nach, ist diese Tatsache jedoch nicht ausreichend, um auf den bestimmten Blindenverein zu schließen. Oder wie seht ihr das? Wenn ich durch Auslegung nicht einen bestimmten Blindenverein als Erben ansehen kann, wäre diese Einsetzung unwirksam und es würde Anwachsung eintreten?

    Außerdem hat sich ergeben, dass es den "SOS Kinderdorf e.V" und den "SOS-Kinderdörfer weltweit, Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V." gibt. Auf Anfrage teilt der SOS Kinderdorf e.V. mit, dass es in Testament häufiger zu unklaren Bezeichnungen kommt und die beiden Vereine daher eine Vereinbarung geschlossen haben, die die Nachlässe nach den Postleitzahlen dem einen oder dem anderen Verein zuweist. In meinem Fall wäre das der SOS Kinderdorf e.V. Es wurde eine Bestätigung des anderen Vereins beigelegt, dass keine Ansprüche geltend gemacht werden. Was haltet ihr von einer solchen Vereinbarung? Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht?

  • Ich denke, dass man ohne weitere Recherchen (mit entsprechendem Ergebnis) nicht zu dem Schluss kommen kann, der örtliche Blindenverein sei gemeint.

    Vielmehr dürfte die ohne weitere Details vorhandene Angabe "Blindenverein" zu unbestimmt sein und könne man dann zu der Überlegung kommen, dass die anderen Genannten zu je 1/2 Erbe wurden.

    By the way:
    Ich würde keine Klarnamen verwenden. Willst du das mal vielleicht lieber noch abändern?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Welche weiteren Ermittlungen könnte man hierzu anstellen? Die einzigen Möglichkeiten, die mir eingefallen sind, habe ich bereits ausgeschöpft: Anfrage bei den Vereinen direkt ob die Verstorbene Mitglied bei ihnen war und Anfrage bei den weiteren eigesetzten Personen, ob Ihnen etwas über eine nähere Verbindung zu einem Blindenverein bekannt ist. Außer das, was ich oben bereits geschrieben hatte, gab es kein Ergebnis.

    Und was meinst zu der Vereinbarung zwischen den Vereinen? Die dürfte für das Nachlassgericht ja nicht bindend sein. Ich muss also durch Auslegung irgendwie ermitteln können, welcher der Vereine gemeint war. Allein der Name des 1. genannten Vereins kommt dem im Testament ja schon näher. Aber ob das ausreichend ist?

  • Evtl. hat die Erblasserin den genannten Organisationen regelmäßig - z.B. 1xjährlich - Spenden zukommen lassen? Das könnte eine Bestimmung vielleicht möglich machen? Aber ob das ausreicht?

  • Ob der Erblasser in der Vergangenheit Zahlungen geleistet hat, können nur die legitimierten Erben bei der Bank erfragen bzw. sich Zweitausfertigungen der Kontoauszüge zur Auswertung zusenden lassen. Ebenso eine Durchsicht der in der Wohnung befindlichen privaten Unterlagen auf entsprechende Hinweise.

    Hier käme demnach die Bestellung eines Nachlasspflegers in Betracht, der diesen Fragen nachgehen und sie klären kann bzw. Unterlagen dazu sammeln kann.

    Im Übrigen ist das Erbrecht nicht verhandelbar. Die interne Absprache von SOS ist daher streng genommen nicht für das Gericht bindend.

    Was sagen denn die Verwandten des Erblassers? Sind die bekannt und angehört worden?

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  • aus meiner Sicht ist hier SOS Kinderdorf eV eingesetzt, denn dieser Name ist im Testament genannt, der andere Verein trägt einen anderen Namen, der nur ähnlich ist.

  • Aus den Forenregeln:

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    Daher mache ich hier mal zu.

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