Der Nachlasswert beträgt ca. 300.000,00 €. Der Nachlass besteht aus Guthaben bei Banken (60.000,00 €) und Wertpapieren (240.000,00 €)
Testament:
"Im Voraus zu zahlen an:
A: 10.000 €
Y: 10.000 €
Tierheim: 2.000 €
Restliches Geld in gleicher Weise an:
Organisation X
SOS Kinderdorf
Blindenverein (ohne nähere Bezeichnung)"
Die Organisation X hat einen Erbschein beantragt, der X, das SOS Kinderdorf und einen örtlichen Blindenverein als Erben zu je 1/3 ausweist.
Nach meiner Recherche hat sich ergeben, dass die Verstorbene keinen direkten Bezug zu einem Blindenverein hat, sie war kein Mitglied in einem Verein oder ähnliches. In meinem Bezirk gibt es mehrere Blindenvereine. Es wurde vorgetragen, dass die Verstorbene den bestimmten Blindenverein gemeint haben muss, da sie sich zuvor in einem Krankenhaus aufgehalten hat, wo Informationsmaterial über diesen Verein ausliegt. Meiner Meinung nach, ist diese Tatsache jedoch nicht ausreichend, um auf den bestimmten Blindenverein zu schließen. Oder wie seht ihr das? Wenn ich durch Auslegung nicht einen bestimmten Blindenverein als Erben ansehen kann, wäre diese Einsetzung unwirksam und es würde Anwachsung eintreten?
Außerdem hat sich ergeben, dass es den "SOS Kinderdorf e.V" und den "SOS-Kinderdörfer weltweit, Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V." gibt. Auf Anfrage teilt der SOS Kinderdorf e.V. mit, dass es in Testament häufiger zu unklaren Bezeichnungen kommt und die beiden Vereine daher eine Vereinbarung geschlossen haben, die die Nachlässe nach den Postleitzahlen dem einen oder dem anderen Verein zuweist. In meinem Fall wäre das der SOS Kinderdorf e.V. Es wurde eine Bestätigung des anderen Vereins beigelegt, dass keine Ansprüche geltend gemacht werden. Was haltet ihr von einer solchen Vereinbarung? Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht?