Folgender Fall : Vater verschenkt vermietetes Wohnungseigentum an minderjährigen Sohn. Ergänzungspfleger genehmigt den Vertrag, rechtkräftige famil.ger. Genehmigung liegt vor. Problem: Kind ist mittlerweile volljährig. Bedarf es der Nachgenehmigung durch das Kind?
Eintritt Volljährigkeit vor Eigentumsumschreibung
-
-
Fraglich ist hier sicherlich, ob die rechtskräftige Genehmigung durch den Ergänzungspfleger vor Eintritt der Volljährigkeit dem Vertragspartner mitgeteilt wurde. Ist dies bisher unterblieben und der Sohn zwischenzeitlich volljährig geworden, dürfte nach § 1829 Abs. 3 BGB seine Genehmigung erforderlich sein. In den Kommentierungen zu § 1829 BGB sollte man dazu was finden.
-
Wie Lisa.
Siehe z.B. BeckOGK/Kilian BGB § 1829 Rn. 36, 37,
MüKoBGB/Kroll-Ludwigs BGB § 1829 Rn. 31-33 -
Vielen Dank für die Fundstellen . Ich benötige die Nachgenehmigung.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!