Vorläufig vollstreckbar oder nicht?

  • Urteil I. Instanz:
    Klageabweisung. Urteil ist vorl. vollstreckbar mit Abwendungsbefugnis gem. § 711 ZPO.
    Urteil II. Instanz:
    Berufung wird zurückgewiesen. Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Kein Hinweis auf die vorl. Vollstreckbarkeit des Urteils der I. Instanz.
    Es liegt kein RK-Vermerk vor.
    Jetzt muss ich einen KfB hins. der Kosten I. Instanz erlassen.
    Ist das zugrunde liegende Urteil weiterhin nur mit Abwendungsbefugnis vorl. vollstreckbar?
    Oder gilt hier auch die vorl. Vollstreckbarkeit des Urteils der II. Instanz?

  • Spät, aber vielleicht nicht zu spät :)

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

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