Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem. Eine Erbengemeinschaft hat Versteigerung ihres Grundstücks beantragt. Recht III/1b war zu diesem Zeitpunkt nachgewiesenermaßen Eigentümergrundschuld. Der Zuschlag wurde unter Bestehenbleiben dieses Rechts erteilt.
Nun beantragt die Erbengemeinschaft Umschreibung der Grundschuld auf Gläubiger- und Schuldnerseite. Auf Schuldnerseite habe ich keine Probleme mit der Erteilung der Rechtsnachfolge.
Das Problem sehe ich auf Gläubigerseite und zwar: Wie wird die Rechtsnachfolge nachgewiesen? Ich habe da ein wenig gestöbert und § 52 ZVG gefunden. Meiner Ansicht nach muss die Erbengemeinschaft auf Duldung der der Zwangsvollstreckung aus den Grundschulden klagen.
Stimmt das so? Hat jemand noch eine andere Idee?
Vielen Dank
Gaiana