Moin,
wie gehe ich mit folgendem um:
Die Betreuung wurde eingerichtet mit nur folgendem Punkt: Kauf eines Erbpachtgrundstückes, welches von der Betreuten im Wege der Erbpacht bisher bewohnt wurde.
Die Betreute ist über 80, wohnt im Pflegeheim und wird auch nicht in das Haus zurückkehren- sie ist seit über einem Jahr im Heim. (eigentlich ist daher die Formulierung "Kauf der bisher von der Betreuten in Erbpacht bewohnten Immobilie" bereits falsch)
Jetzt hat die Stadt (der das Grundstück, über das die Erbpacht läuft, gehört) das Grundstück -angeblich verbilligt- zum Kauf angeboten, sonst würde das Grundstück in das Eigentum der Stadt zurückgehen.
(also ich unterstelle mal, dass die Pachtzeit abläuft - das auf dem Grundstück stehende Haus soll damals von den Eheleuten mit erbaut worden sein)
Für diesen Kauf wird jetzt die Betreuung eingerichtet.
Meines Erachtens ist dies eine Geldanlage anderer Art. Da die Betreute dieses Haus nicht mehr bewohnen wird- aufgrund Ihres Krankheitsbildes erscheint eine Rückkehr ausgeschlossen, auch ist Sie nicht in der Lage einen freien Willen zu bilden und danach zu handeln. Ich habe so meine Zweifel, ob dies im Sinne einer 83 jährigen Frau sein kann. Es erscheint eher so -auch aufgrund der Aussage der Betreuerin "sie wolle da zu einem späteren Zeitpunkt einziehen" , dass hier eher die Betreuerin ihr zukünftiges Mietverhältnis und ihr Erbe gestalten möchte.
Was würdet Ihr euch vorlegen lassen, um den beabsichtigten Kauf genehmigen zu können?