Zur Bewertung eines Fonds über 300.000.--€ hat der Gutachter bei mir 1.000.--€ verlangt.
Und welche Leistung wurde dafür konkret erbracht? Ob die Fondsanlage 300.000 EUR oder 300 EUR dürfte dabei inhaltlich egal gewesen sein. Bei 1.000 EUR brutto und Honorargruppe 13 gem. JVEG = 125 EUR / Stunde für Kapitalanlage und private Finanzplanung komme ich auf 6,77 Stunden Zeitaufwand. Hat der Sachverständige dann einen Besinnungsaufsatz über den Fonds und seine vergangene, gegenwärtige und vielleicht auch zukünftige Entwicklung geschrieben?
Es kann doch nicht sein, dass das Geld eines Betroffenen für Sachverständigengutachten herausgehauen wird, wenn sein Vermögen nicht nur auf einem Sparbuch angelegt ist.
Ganz zu schweigen von der Idee, einen Genehmigungsantrag zurückzuweisen, weil die Anlage wegen der Sachverständigenentschädigung nicht mehr rentabel sein könnte.