Guten Morgen allerseits
Habe in der SuFu leider nichts Passendes gefunden
Folgender Fall:
RA beantragt nachträglich BerH für seine Mandantinfür den Widerspruch gegen einen Bescheid desJobcenters.
Bei uns gibt es die „Diakonie/Maßarbeit“, die beiunverständlichen Bescheiden des Jobcenters, Entscheidungen über Rechtsmittel,etc. beraten. Darauf habe ich in einer Zwischenverfügung als anderweitigezumutbare Hilfemöglichkeit verwiesen.
Jetzt antwortet der RA
- es gäbe ja keine „Rangfolge“ derHilfemöglichkeiten, sodass nicht sämtliche andere Hilfemöglichkeiten ausgeschöpftsein müssen, bevor ein RA konsultiert wird
- muss die anderweitige Hilfemöglichkeit zumgleichen Erfolg führen bzw. das gleiche Leistungsspektrum umfassen, wie dieanwaltliche Beratung, was bei schwierigem rechtlichem Sachverhalt durch einenicht juristisch ausgebildete Person nicht gewährleistet ist.
- Ist die Zumutbarkeit zu prüfen. „Auf alternativeHilfemöglichkeit darf nur hingewiesen werden, wenn für den Rechtssuchendenkeine höheren Kosten als bei der BerH entstehen“ Dabei erklärt der RA, dass dieKommunikation mit den Mandanten über E-Mail, Telefon und Social Mediastattfindet. Lange, umständliche Wege dürften von der Partei nicht verlangtwerden.
Er zitiert u.a. die "neuere Rspr. des BVerfG" oder Trenk-Hinterberger NVwZ 1983, m 144, 145.
Meine Meinung:
Zu 1.: In § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG steht ausdrücklich, dassBerH zu gewähren ist, wenn nicht eine andere Hilfemöglichkeit zur Verfügungsteht (deren Inanspruchnahme zuzumuten ist), was meiner Meinung nach einegewisse Rangfolge darstellt.
Zu 2.: Im vorliegenden Fall liegt der Fehler desJobcenter-Bescheides offenbar darin, dass zusätzliche Stromkosten, die durchden Betrieb einer Gastherme entstehen, nicht berücksichtigt wurden. Dieser Fallwurde (auch laut Widerspruchsbegründung des RA) bereits durch mehrereSozialgerichte entschieden. Ich würde davon ausgehen, dass die entschiedenenRegeln den Mitarbeitern bekannt sein dürften, da es keinen noch nie dagewesenenSonderfall darstellt.
Zu 3.: DieAntragstellerin wohnt in Bünde,ca. 3 kmvon der Maßarbeit entfernt. Diese Strecke ist doch wohl als zumutbar anzusehen,auch wenn die Kommunikation mit dem RA rein medial erfolgt oder?
Wie seht Ihr das? Mache ich mir das Leben zu schwerund sollte einfach erteilen?