Die Personalverantwortung liegen in den Händen des GL und des Direktors/ Präsidenten. Die AL sind quasi nur zwischengeschaltet ohne eigene Befugnisse. Daran ändert auch nichts, dass Sie Urlaubsanträge unterschreiben und die Geschäftsverteilung regeln.
Personalratswahl Formalitäten vs Inhalt (Schleswig-Holstein)
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trauemer71 -
12. März 2019 um 12:11
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Glaube ich Dir unbesehen. Ergibt sich das aber auch aus einer Vorschrift (dieser ominösen AV vielleicht)? Das wäre toll, wenn Du eine hättest.
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"Sie sind insoweit Vorgesetzte im Sinne des § 3 Abs.3 Landesbeamtengesetz, aber nicht Dienstvorgesetzte im Sinne des § 3 Abs. 2 Landesbeamtengesetz."
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Klingt vielversprechend. Wenn Du jetzt noch die Fundstelle offenbarst...
(Ich weiß, ich nerve, aber genau danach war gefragt von traeumer71.) -
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Danke für den Versuch, aber es scheint sich um einen internen Link zu handeln, auf den ich nicht zugreifen kann. Der traumer71 sollte es aber können...
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