Moin,
wir sind Gläubigerin einer Gesamtgundschuld, die auf einer Vielzahl an Grundbüchern verschiedener Gemarkungen und mit diversen Eigentümern lastet. Besteht die Notwendigkeit, dass wir in der nun zu erteilenden Pfandentlassungserklärung für eine minimale Teilfläche eines der Flurstücke sämtliche Grundbücher aufführen, auf denen die Gesamtgrundschuld im übrigen lastet?