Pfandentlassung bei Gesamtgrundschuld

  • Moin,

    wir sind Gläubigerin einer Gesamtgundschuld, die auf einer Vielzahl an Grundbüchern verschiedener Gemarkungen und mit diversen Eigentümern lastet. Besteht die Notwendigkeit, dass wir in der nun zu erteilenden Pfandentlassungserklärung für eine minimale Teilfläche eines der Flurstücke sämtliche Grundbücher aufführen, auf denen die Gesamtgrundschuld im übrigen lastet?

  • M.E. nein.

    Es genügt in meinen Augen, wenn das Blatt und Grundstück konkret bezeichnet sind, um das es geht und wenn darüber hinaus erkennbar ist, dass weiterer Grundbesitz haftet (z.B. durch die Angabe "lastend an dem Grundstück Musterhausen Blatt 1234 lfd. Nr. 1 und diversen weiteren Grundstücken").

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Danke für die schnellen Antworten!

    Da aufgrund der Verweise zu den laufenden Nummern im BV und der Abt. III in dem Pfandentlassungstext der ergänzende Hinweis "und diversen weiteren Grundbüchern" schwierig ist, hab ich explizit jeweils "Gesamtgrundschuld" geschrieben und die Haftung weiterer Gundbücher damit verdeutlicht.

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