RA will Erstattung für Mandanten für Fehler

  • Hier will ein RA für seinen „Mandanten“ Geld vom Gericht.

    Mahnverfahren und Abgabe ans Prozessgericht. Hier geht dasSchreiben an die Gegner, insgesamt 2 eigentlich, versehntlich gleich an nen 3.raus, der hat damit nichts zu tun und schreibt das auch selbst!

    Jetzt kommt der RA und erzählt was davon, dass nun nach 3100 und7200 seinem Mandanten ca. 280 Euro zu erstatten seien, da er den RA beauftragthat.

    Der Mandant hatte hierher geschrieben Anfang Februar und zwar selbst, dann gegenEnde Februar sein RA, paar Tage später hat sich dann die Richterin geäußert, dass es ein Versehen war. Das kann doch so nicht sein oder also dass wir als Gericht nun wegen eines Versehens das erstatten sollen?

  • Sofern jemand Haftungsansprüche geltend macht, ist er an die dafür zuständige Stelle in der Verwaltung/übergeordneten Behörde zu verweisen.

  • Moment mal, seid Ihr Amts- oder Landgericht?

    Wenn ihr Landgericht seid, würde ich es schon zwingend ansehen, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt beauftragt. Besonders wenn er scheinbar wochenlang keine Reaktion erfährt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Amtsgericht.

    Anstelle dem richtigen Schuldner Nr. 2 wurde der Sohn des Schuldners angeschrieben, der daraufhin sich erklärt hat. Ca. 2-3 Wochen später hat sich dann der Anwalt dazu erklärt. Erst danach hat man bei Gericht dann geschrieben, dass hier ein Versehen vorlag.

    Okay bei mir ist das Schreiben wohl jedenfalls an der falschen Stelle würde ich sagen.

  • Er ist nicht Partei des Verfahrens, eine Kostenfestsetzung kann nicht erfolgen. Wenn er meint, einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Gebühren haben, muss er diesen geltend machen. Aber nicht in diesem Verfahren.

  • Hatte schon ähnliche Fälle.

    Vorlage an Verwaltung z. K. und ggf. w. V. in der dortigen Zuständigkeit.

    In der Sachakte, könnte nur eine Zurückweisung des Antrags erfolgen (aber da würde ich den RA erst fragen, ob er tatsächlich eine rechtsmittelfähige Entscheidung wünscht oder ob ihm die Vorlage an die Verwaltung reicht).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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