Wie sind die Erfahrungen der Forengemeinde, wenn im Erbscheinsverfahren eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben worden sein könnte?
Legt ihr die Verfahren der Staatsanwaltschaft vor?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was passiert aufgrund der Vorlage?
Wird die Sache strafrechtlich verfolgt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ich fange mal und schildere meine Erfahrungen:
In den letzten ca. 6 Jahren hatte ich aus meiner Sicht ca. 10 falsche eidesstattliche Versicherungen im Zusammenhang mit Erbscheinsanträgen.
Alle zehn Anträge, die aus meiner Sicht falsche eidesstattliche Versicherungen enthielten, kamen über Notare (Meine Vermutung: die Notare weisen auf den Hintergrund der eV und die Strafbarkeit bei vorsätzlicher oder fahrlässig falscher Abgabe nicht genügend hin).
In 9 Fällen war die eV falsch, weil anderen Personen, die Einfluss auf das Erbrecht haben, und noch vorhanden sind oder waren, nicht angegeben wurden. Einmal wurde die Existenz der letztwilligen Verfügung verschwiegen.
Acht Fälle hat die hier zuständige Staatsanwaltschaft überhaupt nicht weiterverfolgt. In einem Fall wurde der Antragsteller "verwarnt" und im letzten Fall wurde die Sache eingestellt, da der Antragsteller zeitgleich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde und die falsche eV nicht ins Gewicht fiel (Hä? Zusammenhang?) In keinem der Fälle würden die beteiligten Notaren dazu befragt, wie sie die eV abnehmen o. ä.
Zur Erinnerung: Strafrahmen: Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Aus meiner Sicht sind diese Erfahrungen sehr unbefriedigend. Wie ist es woanders?