Ummeldung Gewerbe auf Mj

  • Guten Morgen,

    in der Sache hatte ich letztens nach 1825 eine allgemeine Ermächtigung erteilt.

    Nun ruft mir die Mutter des MJ an wegen einer Gewerbeanmeldung bzw. das Gewerbe soll umgemeldet werden nun auf den MJ (16) ihren Sohn. Der Sohn hat das kleine Unternehmen durch den Tod des Vaters geerbt (Alleinerbe).

    Den rk Beschluss in der Sache 1825 gibt es noch nicht und sie meinte den brauche sie dafür. Der Junge ist ja Gesamtrechtsnachfolger, also brauche ich für die Ummeldung doch keine extra familiengerichtliche Genehmigung oder? Da müsste doch die Vorlage des Erbscheins ausreichen?

    Danke!

  • Guten Morgen,

    in der Sache hatte ich letztens nach 1825 eine allgemeine Ermächtigung erteilt.

    Nun ruft mir die Mutter des MJ an wegen einer Gewerbeanmeldung bzw. das Gewerbe soll umgemeldet werden nun auf den MJ (16) ihren Sohn. Der Sohn hat das kleine Unternehmen durch den Tod des Vaters geerbt (Alleinerbe).

    Den rk Beschluss in der Sache 1825 gibt es noch nicht und sie meinte den brauche sie dafür. Der Junge ist ja Gesamtrechtsnachfolger, also brauche ich für die Ummeldung doch keine extra familiengerichtliche Genehmigung oder? Da müsste doch die Vorlage des Erbscheins ausreichen?

    Danke!


    Das sehe ich auch so. :daumenrau

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