Einziehung des Wertes des Erlangten

  • Ich habe hier im Urteil folgenden Tenor: der Angeklagte hat durch die ihm zur Last gelegten taten einen Betrag in Höhe von 500,00 € erlangt. In Höhe dieses Betrags wird für die Einziehung des Wetres des erlangten angeordnet.

    Es es handelt sich hier um einen Jugendlichen, der verurteilt wurde wegen Betrug etc. Es wurde kein konkreter Geschädigter im Urteil genannt. Aus der Akte lässt sich das auch nicht erkennen?

    Wenn ein Verletzter da wäre, müsste ich es aus dem Urteil erkennen können?

  • Wenn sich die Geschädigten zumindest aus der Akte ergeben würden, dann käme ggf. eine entsprechende Berichtigung/Klarstellung des Urteils in Betracht.
    Wenn es aber gar keine Anhaltspunkte dafür gibt, wer Geschädigter war, dann verbleibt es bei der Staatskasse.

  • Und wie machen wir das dann? Bei mir hat der VU den Betrag jetzt eingezahlt. Hat uns die ZZJ (Hamm) mitgeteilt. Auf welches Konto muss das dann gezahlt werden? Teile ich der Zahlstelle einfach mit, dass die das für die Staatskasse vereinnahmen sollen? Oder wie läuft das ab?

  • Guten Morgen,

    um welche Taten ging es denn?
    Berichtigung des Urteils kommt nur bei offensichtlichem Schreibversehen in Betracht. Ist hier wohl nicht der Fall. Letztendlich muss sich der Tatverletzte aus der Akte oder den Urteilsgründen ergeben. Bei BtM-Delikten gibt es einen Solchen regelmäßig nicht.
    Es kommt Klarstellung durch den Staatsanwalt in Betracht - oder ein Hinweisbeschluss vom Gericht, das hatte ich schon mal erwirken können.

    Viel Erfolg.

  • Wenn sich die Geschädigten zumindest aus der Akte ergeben würden, dann käme ggf. eine entsprechende Berichtigung/Klarstellung des Urteils in Betracht.
    Wenn es aber gar keine Anhaltspunkte dafür gibt, wer Geschädigter war, dann verbleibt es bei der Staatskasse.

    Wie verbleibt es bei der Staatskasse? Hast Du da eine Idee, wie das dann funktioniert? :oops:

  • Und wie machen wir das dann? Bei mir hat der VU den Betrag jetzt eingezahlt. Hat uns die ZZJ (Hamm) mitgeteilt. Auf welches Konto muss das dann gezahlt werden? Teile ich der Zahlstelle einfach mit, dass die das für die Staatskasse vereinnahmen sollen? Oder wie läuft das ab?

    Das ist je nach Land unterschiedlich. Du musst die Zahlung der Haushaltsstelle Deiner Behörde anzeigen. Die teilen Dir dann mit, ob eine Umbuchung zu erfolgen hat.

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