Hallo!
Ich komme grade nicht so richtig weiter und hoffe, ihr könnt mir helfen oder Anregungen geben.
Folgender Fall:
Antragsteller (BerH) moniert, dass Heizkosten vom Jobcenter nicht richtig gezahlt wurden und ein Guthaben unberechtigt abgezogen wurde.
Ich habe gebeten, darzulegen, in welcher Form sich der Antragsteller sich vorab selbst bemüht hat.
Antwort:
Er hat sich fernmündlich und persönlich an das Jobcenter gewandt.
Daraufhin habe ich mit dem Verweis auf schriftliche Eigeninitiative zurückgewiesen.
Der Rechtsanwalt legt RM ein mit der Begründung, die Behörde habe mitgeteilt, an der falschen Rechtsauffassung festhalten zu wollen und er sehe nicht, was dann die Schriftlichkeit bringen soll.
Seiner Ansicht nach werden hier die Grundsätze der BerH verkannt, weil er eben erstmal beraten muss, damit der Mandant Eigeninitiative zeigen könnte.
Ob dann auch Vertretung nötig ist, sei eine andere Frage.
Ich würde am alten Recht (vor 2014) festhalten.
Mein Problem ist aber, dass ich, wenn ich die Aussage "Ich hab da angerufen" oder "Ich bin da gewesen" als Eigeninitiative durchwinke, gar nichts mehr prüfen kann.
Mir würde ja auch eine Bestätigung der Behörde reichen, dass ein Gespräch stattgefunden hat.
Bin ich da jetzt zu pingelig??
Würdet ihr BerH geben?
Vielen Dank für schon jetzt für Antworten / Ideen!