(teilweise) Titelumschreibung 727 ZPO mit Bürgschaft

  • Grundlage ist zunächst ein Anerkenntnisurteil, nach dem zwei Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung mehrerer tausend Euro rückständiger Miete verurteilt wurde. Scheinbar bestand für einen Beklagten eine Bürgschaft bei einer Versicherungsgesellschaft. Diese Versicherungsgesellschaft hat, bestätigt durch ein formloses Schreiben der Klägerin/Gläubigerin, eine Zahlung unter konkreter Leistungsbestimmung auf die mit dem obengenannten Urteil titulierte Forderung gegen den einen Beklagten geleistet. Die Zahlung ist geringer als die titulierte Forderung. In Höhe dieser Zahlung beantragt nunmehr die Versicherungsgesellschaft die Titelumschreibung nach 727 ZPO. Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um einen Forderungsübergang kraft Gesetzes nach 774 S. 1 BGB. Ich störe mich aber an der Teilzahlung und finde nichts dazu. Allerdings meine ich mich zu erinnern (kann aber auch falsch sein), dass es das bei Unterhaltstiteln gibt. Kann mir bitte jemand helfen? Und wie mache ich das rein praktisch...

  • Zunächst muss der Forderungsübergang durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.

    Sodann sollte der Schuldner, hier also der Beklagte, für den gebürgt wurde, angehört werden, § 730 ZPO.

    Da es sich lediglich um eine Teilzahlung und damit auch nur um einen Teilübergang handelt, erfolgt die Klauselumschreibung in der Weise, dass der Versicherung insoweit eine vollstreckbare Teilausfertigung erteilt wird. Diese Tatsache ist auf dem ursprünglichen Titel zu vermerken, die Vollstreckungsklausel dort also entsprechend einzuschränken.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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