Ich hoffe, hier finde ich jemanden, der mir helfen kann:
Im Grundbuch sind fünf Personen "in der Gesamtheit der Rentengutsnehmer in Holzhausen" eingetragen.
Was verflixt noch mal bedeutet das?
Alles, was ich über Rentengüter bisher finden konnte, bezieht sich auf Belastungen, nicht aber auf ein Gemeinschaftsverhältnis in Abt. I.
Gemäß Art. 62 EGBGB gilt wohl Landesrecht. Wer also so etwas schon mal für Niedersachsen gesehen hat und mir weiter helfen kann.... ich wäre euch sehr dankbar!