Ich frage mich anlässlich eines Pfüb-Antrages, ob tatsächlich schon ein pfändbares Recht vorliegt oder der genannte Anspruch noch zu ungewiss ist (also letztlich eine Hoffnung aus Sicht des Gläubigers).
Gepfändet werden soll (Anspruch G):
"künftiger Anspruch auf Zahlung des Ausgleichsbetrages für die Übertragung des Grundstücks ... [es folgen Anschrift, Bezeichnung im Grundbuch und Größe]"
Als DS wurde eine Person angegeben, die den gleichen Familiennamen wie die Schuldnerin trägt und das Grundstück offenbar bewohnt (getrennt lebender Ehemann?).
Hatte jemand schon einmal einen solchen Antrag? Mit Ausgleichsbetrag ist wohl eigentlich ein Kaufpreis gemeint?