Gesellschafterliste in Papierform einreichen

  • Hallo, wir diskutieren momentan innerhalb der Abteilung, ob die Gesellschaft die Gesellschafterliste notariell einreichen muss oder auch in Papierform einreichen kann?!?
    Gibt es denn momentan eine Möglichkeit für Privatpersonen, etwas papierlos einzureichen (ohne den Notar zu beschäftigen)?

  • Man kann sich auch als Privatperson das EGVP herunterladen. Zumindest konnte man das; ich weiß nicht, ob es dort Änderungen gegeben hat.
    Der Genossenschaftsverband hat das z. B. vor Jahren getan, um Prüfungsbescheinigungen elektronisch einzureichen, als das noch vorgeschrieben war.

  • EGVP selbst ist für die Bürger nicht mehr zugänglich, der EGVP-Classic-Bürger-Client wurde am 04.10.2018 deaktiviert. Es gibt verschiedene Produkte zur Alternativ-Software, die auf der Seite http://www.egvp.de unter dem Unterpunkt „Informationen zu Drittanwendungen“ gelistet sind. Die meisten dieser Programme sind jedoch kostenpflichtig. Es gibt zwar den „Governikus Communicator“, der grundsätzlich kostenlos ist, ggf. können da aber Zusatzkosten anfallen für eine notwendige qualifizierte Signatur.

    Möglich ist die Einreichung per De-Mail, wenn man über ein De-Mail-Postfach bei einem nach § 17 De-Mail-Gesetz akkreditierten De-Mail-Dienstanbieter verfügt und die Nachricht als absenderbestätigte De-Mail (Achtung: kostenpflichtig!) an die "Govello - EGVP - DE-Mail" - Adresse des Registergerichts sendet.

    Wir schicken bei Anforderung einer GL oder eines HVP ein selbsterstelltes Hinweisblatt mit, in dem diese Infos drinstehen, ebenso wie der Hinweis, dass wir kein bestimmtes Produkt empfehlen dürfen und dass seitens der Justiz auch kein Support geleistet wird.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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