persönlicher Regress gegen Nachlasspfleger

  • Huhu,

    ich hab folgenden Fall:

    Nachlasspfleger hat Ende letzten Jahres das Nachlassvermögen vollständigen an einen Gläubiger ausgekehrt.

    Es haben im Verfahren noch Unterlagen zur Rechnungslegung gefehlt.
    Das Verfahren war nicht abschlussreif.

    Zwei Wochen vor Jahresende stellt er den Antrag auf Aufhebung, damit keine Kosten mehr entstehen.

    Unabhängig davon, dass ich im Urlaub war und die Akte nicht bis Jahresablauf hätte bearbeiten können, wäre eine Aufhebung noch nicht möglich gewesen.

    Für das neue Jahr sind nunmehr erneut die Gerichtsgebühren angefallen, die nun nicht gezahlt werden können, da der Nachlasspfleger verfrüht an die Gläubiger ausgekehrt hat.

    Ich hab das ganze an den Bezirksrevisor geschickt.

    Die Staatskasse sieht sich derzeit nicht als beteiligt.

    Es sollen Rückgriffsansprüche geprüft werden.

    Wie würde ich diese denn überhaupt durchsetzen können?

    Liebe Grüße

  • Welche Rückgriffsansprüche sieht den der Bezirksrevisor, die uns jetzt entgehen?
    Ich würde die normale Gerichtskostenrechnung machen und dann liegt der Ball bei der Kasse, die vermutlich mangels Vollstreckungsmöglichkeit niederschlagen wird. Dadurch entsteht nicht einmal ein Schaden beim Nachlaß, den der Pfleger ausgleichen müßte. Allerdings wäre das für mich ein Fall für ein ernstes Gespräch mit dem Pfleger.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Müsste man den nicht jetzt persönlich an Anspruch nehmen auf Zahlung der Gerichtskosten.

    Der Pfleger sieht die Verantwortung bei dem Gericht. :mad:


    Ich setze diesen nicht mehr ein und bin froh, wenn alle Verfahren ausgelaufen sind, in denen er eingesetzt ist....

  • So sehr es einem auch in den Fingern jucken mag: Der Pfleger ist nicht Kostenschuldner und haftet auch nicht persönlich für die Kostenschuld der unbekannten Erben. Er ist eben nur ihr gesetzlicher Vertreter.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Das muss ich leider verneinen, aber lieber wenig Auswahl gut arbeitender Nachlasspfleger, als viele schlechte :).

    So viel Arbeit wie mir dieser macht, hab ich sonst nirgends. In jeder Akte wird ein Bock geschossen und später versucht alles auf das Gericht zu schieben.

    Und die Arbeit wird auch gerne auf das Gericht geschoben. Und die Entscheidungen... u.s.w.

    :mad:

  • Das muss ich leider verneinen, aber lieber wenig Auswahl gut arbeitender Nachlasspfleger, als viele schlechte :).

    So viel Arbeit wie mir dieser macht, hab ich sonst nirgends. In jeder Akte wird ein Bock geschossen und später versucht alles auf das Gericht zu schieben.

    Und die Arbeit wird auch gerne auf das Gericht geschoben. Und die Entscheidungen... u.s.w.

    :mad:


    O. k., ich dachte jetzt bloß, das wäre das einzige Problem mit dem betreffenden Pfleger gewesen.

  • Ich verstehe die Aufregung nicht ganz.

    Wo steht im Gesetz, dass der Nachlasspfleger verpflichtet ist die Gerichtskosten immer als erstes zu bezahlen? M. E. nirgendwo. Vielmehr ist es allein Sache des Nachlasspflegers zu entscheiden, wann er welche Gläubiger in welcher Reihenfolge befriedigt. Die Landeskasse ist Gläubiger wie jeder andere auch.

    Nicht, dass wir uns falsch verstehen:

    Es ist natürlich wünschenswert, wenn die Landeskasse zuerst ihr Geld bekommt und hiesige Nachlasspfleger verfahren auch entsprechende, aber wenn die Landeskasse (ausnahmsweise) mal leer ausgeht, und der Nachlasspfleger dabei aber gegen keine gesetzliche Pflicht verstoßen hat, entsteht auch keine Haftung seitens des Pflegers.

    Ob man einen Pfleger, der nicht gegen das Gesetz verstoßen hat, abserviert, muss jeder selbst entscheiden.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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