Hallo Kollegen,
mir liegt ein Versäumnisbeschluss eines Familiengerichts zur Vollstreckung vor. Problem: Er enthält keine Fälligkeit. Also konkret steht darin: Der Agg wird verpflichtet an den Ast monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von ... € zu zahlen. Kann man da was auslegen? Verlangt wird Unterhalt ab dem Monat, in welchem der Beschluss erlassen wurde.