Sicherungshypothek

  • Zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers – zu zahlen ist der Kaufpreis in monatlichen Raten- soll eine Sicherungshypothek eingetragen werden. Die Forderung ist aber ausdrücklich nur für den Falle des Verzuges verzinslich, und zwar mit den gesetzlichen Verzugszinsen. Folgender Passus ist enthalten: „Hinsichtlich der Zinsen wird nur zum Zwecke der Zwangsvollstreckung zur Fälligkeit der übernächste Monatserste, von heute an gerechnet, vereinbart.“
    Nach der Bewilligung wird „die Sicherungshypothek zur Sicherung des Zahlungsanspruchs bestellt mit Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab Eintragung“.
    Da bei einer akzessorischen Sicherungshypothek die Forderung und Hypothek gleich sein müssen, habe ich Schwierigkeiten mit den Zinsen. Die Forderung soll nur für den Fall des Verzuges verzinslich sein, die Sicherungshypothek ist ab Eintragung verzinslich. Geht das?

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