Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
(vorab: ich bin neu in Zivil )
Ich hatte ursprünglich ein Verfahren mit zwei Beklagten wegen einer Mietforderung. Dieeine Beklagte ist jedoch unbekannten Aufenthalts. Aufgrund dessen hat der zuständige Richter das Verfahren abgetrennt.
In beiden Verfahren ist jeweils ein Versäumnisurteil ergangen in welchem der jeweiligeBeklagte gemeinsam mit dem jeweils abgetrennten Beklagten als Gesamtschuldnerverurteilt wurde die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert ist beiden Verfahren in dem jeweiligen Versäumnisurteil auf den identischen Wert festgesetzt worden.
Wie kann ichdie Kosten nun festsetzen? Ich sehe es problematisch zwei identische Beschlüsse über den gleichen Streitwert für die identischen Gesamtschuldner zu erlassen.
Vielen Dank für eure Hilfe