Zweitkorrektor bei der Diplomarbeit

  • Hallo!
    Ich wollte einmal nachfragen, inwiefern ihr damals einen Zweitkorrektur gefunden habt und inwiefern ihr diesen überzeugen konntet, dieses Amt zu übernehmen. In unserem Diplomkolloquium wurde leider, auch nach Nachfragen, lediglich gesagt, dass wenn wir jemanden an der Hand hätten, dieser sich bei der Betreuerin (Erstkorrektorin) melden solle; das finde ich aber ziemlich unpraktisch, da der Zweitkorrektor ja sicherlich auch erst einmal von mir erwartet, dass ich ihm nähere Informationen geben kann.

    Außerdem fand ich es sehr schwammig, inwiefern ein Volljurist gewählt werden kann.
    Ich würde z.B. gerne meine Lehrerin aus meiner Ausbildungszeit zur ReNo fragen, die Volljuristin ist, ob sie das Amt übernehmen möchte, frage mich aber ob das überhaupt so einfach möglich ist.

    Ich freue mich auf eure Erfahrungen!

  • Ohne etwas zur Sache beitragen zu können: Die Angabe des Bundeslandes wäre extrem hilfreich.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich entnehme Deinen früheren Beiträgen, dass Du in Hildesheim studierst.

    Eine Kontaktaufnahme zwischen Zweitkorrektor und Verfasser/in der Diplomarbeit findet nicht statt.

    Die Prüfer müssen Volljuristen oder Rechtspfleger sein. Deine ehemalige Ausbilderin müsste sich daher zunächst bei der HR Nord bewerben, um als Prüferin bestellt zu werden. Dahinter steht dann aber natürlich auch der Erwartungshorizont, dass sie nicht nur für einen Einzelfall als Prüferin zur Verfügung steht.

  • Hallo, ich denke du solltest deine Erstkorrektorin in dieser Frage um Hilfe bitte, diese wird sich mit der aktuellen Vorgehensweise wahrscheinlich am besten auskennen und dir alles dazu sagen können, auch inwiefern deine Wahlperson in Frage kommt.

    Denn du kannst ja nicht wissen, ob sich da in letzter Zeit irgendwas geändert hat.

    Viel Erfolg

  • Nein, müssen sie nicht.

    Aber sie dürfen und wenn eine geeignete Person bekannt ist, die diese Aufgabe will und auch gut macht (vielleicht auch zum eigenen Nachteil) sollte man das in jedem Fall auch machen.

    Aus eigener Erfahrung:
    Ich habe damals die Diplomarbeit abgegeben.
    Meine Erstkorrektorin der HR Nord hat diese mit genau 4 Punkten bewertet, diese Korrektorin war für ihre überragenden Fachkenntnisse und ihre überstrenge Bewertung "berühmt" an der Hochschule.
    (Nur als Beispiel für Außenstehende, die HR Nordler wissen wen ich meine: Zu einer auf der Homepage der HR Nord veröffentlichten Arbeit (die HR Nord veröffentlicht die besten Diplomarbeiten der Jahrgänge für die Studenten, es wird also eine Arbeit mit über 11 Punkten sein ) sagte Sie: "orientieren Sie sich nicht an dieser Arbeitsweise, bei mir wäre die Diplomandin durchgefallen- die Arbeit ist in meinen Augen schlecht und hat auf der Homepage nix zu suchen".

    4 Punkte, das bedeutet: Ein Punkt mehr und ich wäre Rechtspfleger geworden statt ein 3/4 Jahr (mit gekürzten Bezügen) dranzuhängen.

    Ich habe dann die Bewertung eingesehen:
    Erstkorrektorin: 6 Seiten sehr harte Kritik. (meines Erachtens in manchen Teilen auch überzogene Anforderungen an einen Studenten ohne Praxiserfahrung bezüglich der Kenntnisse der Kommentare und deren Akzeptanz in der Fachwelt "hier hätte besser X statt Y zitiert werden sollen" "LG X wäre besser als LG Y zu zitieren"...- by the way: Kommentare und Gerichtsentscheidungen vertraten hier die gleichen Meinungen, ich ahb nachgesehen- ihr gefielen die Ausführungen dazu aber einfach besser, bzw. "als DER Kommentar im GB Recht hätte dieser zitiert werden sollen statt der kaum bekannte Kommentar Y "(mein GB Rechtspfleger in der Praxis fand den "DER Kommentar" nicht gut))

    Ich war gespannt auf die Bewertung der Zweitkorrektorin aus der Praxis...

    Ich fand diese nicht... Erst beim zweiten Hinsehen musste ich erkennen, dass auf der letzten Seite der Erstkorrektorin ein Vermerk angebracht worden war: "stimme zu", Name, Rechtspflegerin.

    Ich lasse das mal so stehen, was ich mir in dem Moment gedacht habe, kann sich jeder selbst denken.

  • Nein, müssen sie nicht.

    Aber sie dürfen und wenn eine geeignete Person bekannt ist, die diese Aufgabe will und auch gut macht (vielleicht auch zum eigenen Nachteil) sollte man das in jedem Fall auch machen.

    Aus eigener Erfahrung:
    Ich habe damals die Diplomarbeit abgegeben.
    Meine Erstkorrektorin der HR Nord hat diese mit genau 4 Punkten bewertet, diese Korrektorin war für ihre überragenden Fachkenntnisse und ihre überstrenge Bewertung "berühmt" an der Hochschule.
    (Nur als Beispiel für Außenstehende, die HR Nordler wissen wen ich meine: Zu einer auf der Homepage der HR Nord veröffentlichten Arbeit (die HR Nord veröffentlicht die besten Diplomarbeiten der Jahrgänge für die Studenten, es wird also eine Arbeit mit über 11 Punkten sein ) sagte Sie: "orientieren Sie sich nicht an dieser Arbeitsweise, bei mir wäre die Diplomandin durchgefallen- die Arbeit ist in meinen Augen schlecht und hat auf der Homepage nix zu suchen".

    4 Punkte, das bedeutet: Ein Punkt mehr und ich wäre Rechtspfleger geworden statt ein 3/4 Jahr (mit gekürzten Bezügen) dranzuhängen.

    ....


    Interessant (und eigentlich nicht wünschenswert), wie groß die Unterschiede in der Ausbildung zwischen den verschiedenen Bundesländern sind...

  • Nur an der HR Nord und daher für Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Niedersachsen ist meines Wissens nach das Bestehen dieser Diplomarbeit Voraussetzung, um Rechtspfleger zu werden.

    Oder klar ausgedrückt: Manche, die jetzt gerade die Extrarunde drehen

    -da sie durch die Diplomarbeit durchgefallen sind-

    und ggf. mit Hartz IV rechnen müssen (bei auch 2. vergeigter Arbeit) würden in einem anderen Bundesland am Schreibtisch sitzen und arbeiten.

    Mich hat das über 10.000 € Netto an entgangenen Bezügen gekostet durchzufallen. Aber das ist nur Geld.
    Was viel schlimmer war : Es hat etliche Nerven gekostet, ich habe mir zu der Zeit oft vorgeworfen, mich nicht besser informiert zu haben. Es hat mich echt fertig gemacht, evtl. bald vor dem Nichts zu stehen und Hartz IV zu beantragen - obwohl ich die Examensklausuren bestanden habe und in fast jedem Bundesland bereits Rechtspfleger gewesen wäre. Ich habe nächtelang nicht geschlafen und es dauerte scheinbar ewig bis irgendwann die Nachricht kam: Diplomarbeit bestanden...

    Hätte ich mich besser informiert vor Studienbeginn, hätte ich versucht in NRW zu studieren. (Auch weil es dort -anderes als in Niedersachsen für die Studenten Unterkünfte gibt)

    Aber ich hab es ja geschafft und es ist dann gut ausgegangen- viel trauriger hat mich ein recht cleverer Komilitone gemacht, der alle Examensarbeiten bestand, aber nach 2 mal vergeigter Diplomarbeit vor dem Nichts stand - 3 + 3/4 Jahre Studium für die Katz`in Niedersachsen, in NRW wäre er heute Oberinspektor...

  • Ich war im ersten Jahr der Studierenden, die in Nds. die Diplomarbeit schreiben "durften".
    Ich vermute, bei uns hatte sich das System noch nicht eingespielt und die Prüfer waren dadurch vielleicht großzügiger.
    Von dem, was ich von Anwärtern so gehört habe und wenn mal Zahlen zu mir durchdringen, wie viele wegen der Diplomarbeit durchfallen, schätze ich, dass die Anforderungen an die Diplomarbeit überzogen sind.
    Ich bin relativ sicher, dass ich mit meiner Arbeit heute nicht mehr bestehen würde.
    Wenn es nach mir ginge, würde die Diplomarbeit entweder abgeschafft werden oder man kann entscheiden ob man eine schreibt.
    In irgendeinem Bundesland soll es angeblich so ein Wahlrecht geben - wer die Arbeit schreibt ist Dipl.-Rpfl, wer sie nicht schreibt ist Rpfl., ob das allerdings stimmt, weiß ich nicht.

  • Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt -> HWR Berlin

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich war im ersten Jahr der Studierenden, die in Nds. die Diplomarbeit schreiben "durften".
    Ich vermute, bei uns hatte sich das System noch nicht eingespielt und die Prüfer waren dadurch vielleicht großzügiger.
    Von dem, was ich von Anwärtern so gehört habe und wenn mal Zahlen zu mir durchdringen, wie viele wegen der Diplomarbeit durchfallen, schätze ich, dass die Anforderungen an die Diplomarbeit überzogen sind.
    Ich bin relativ sicher, dass ich mit meiner Arbeit heute nicht mehr bestehen würde.
    Wenn es nach mir ginge, würde die Diplomarbeit entweder abgeschafft werden oder man kann entscheiden ob man eine schreibt.
    In irgendeinem Bundesland soll es angeblich so ein Wahlrecht geben - wer die Arbeit schreibt ist Dipl.-Rpfl, wer sie nicht schreibt ist Rpfl., ob das allerdings stimmt, weiß ich nicht.

    Und wenn die Gerüchte stimmen, gibt es in manchen Ländern den Dipl.-Titel automatisch mit Bestehen der Prüfung (ohne Diplomarbeit).

  • wenn mal Zahlen zu mir durchdringen, wie viele wegen der Diplomarbeit durchfallen, schätze ich, dass die Anforderungen an die Diplomarbeit überzogen sind

    Für die Beantwortung der Frage gibt es sogar eine mathematische Antwort. Man hat herausgefunden, dass die Ergebnisse einer Prüfung in ihrer Gesamtheit der Gauß'schen Normalverteilung entsprechen. Die Gaußsche Funktion entspricht einer Glocke, daher es gibt wenige Durchfaller und schlechte Leistungen, einen erheblichen Anstieg im Mittelmaß und dann wieder einen starken Abstieg zu sehr guten Leistungen. Weichen die Prüfungsergebnisse davon ab, sollte man Ursachenforschung betreiben.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • In irgendeinem Bundesland soll es angeblich so ein Wahlrecht geben - wer die Arbeit schreibt ist Dipl.-Rpfl, wer sie nicht schreibt ist Rpfl., ob das allerdings stimmt, weiß ich nicht.

    In Sachsen ist dem so, da muss man "nur" durchs Studium kommen und die Examensprüfung bestehen. Ob man dann noch die Diplomarbeit schreiben will, bleibt einem selbst überlassen.

  • An der FH Schwetzingen - für Ba-Wü, RLP und das Saarland - werden ebenfalls nur Diplomprüfungen geschrieben und mündliche Prüfungen abgenommen. Es muss zwar noch eine Hausarbeit abgegeben werden, aber deren Ergebnis und die Note zählt nicht in die Abschlussnote.
    Wir haben trotzdem den Grad eines Dipl.-Rpfl.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • In NRW braucht man auch keine Diplomarbeit schreiben. Nur 7 Examensklausuren + mündliche Prüfung und in Studium 2 (also nach 2 von 3 Jahren) eine Hausarbeit. Diese wird teilweise aber auch vollkommen überzogen schlecht benotet. Zieht bei sehr vielen die Note von Studium 2 runter, ist aber im Endeffekt (Gott sei Dank) fürs Examen irrelevant.

  • Ich habe einige Jahre Diplomarbeiten zweitkorrigiert. Wenn man an so etwas ein bisschen Interesse hat, kann ich das Kollegen aus der Praxis nur empfehlen. Es ist etwas Aufwand, aber bei guten Arbeiten kann man für sich selbst manchmal noch etwas mitnehmen. Ich fand es gut, dass es immer nur eine Arbeit je Thema ist und dass man aus den Themen auswählen kann. Im Übrigen sollte das Zweitvotum deutlich erkennen lassen, dass man sich mit der Arbeit ausreichend beschäftigt hat. Ein bloßes "Stimme zu" halte ich für viel zu wenig. Immerhin ist das Zweitvotum gleichgewichtig mit dem Erstvotum.

    Sinn oder Unsinn einer Diplomarbeit will ich nicht bewerten. Wenn sie aber Prüfungsbestandteil ist, dann ist sie Prüfungsbestandteil. Sie sollte von den Prüflingen dann auch so behandelt werden. Die Bewertung habe ich nie leichtfertig vorgenommen, aber ein paar Arbeiten waren einfach "unter dem Strich" und das muss man dann auch so in die Bewertung schreiben. Schon allein, um einen Abstand zu den guten Arbeiten zu haben.

    Die Gründe für ein Scheitern bei der Diplomarbeit sind sicher vielfältig und nicht immer aus der reinen Diplomarbeit abzulesen. Aber bei manchen Arbeiten hatte ich schon den Eindruck, dass die Prüflinge über sich selbst gestolpert sind oder die Benotung mit ein wenig mehr Sorgfalt und Initiative besser hätte sein können. Manchen Arbeiten glaubte ich auch anzusehen, dass sie mit heißer Nadel auf den letzten Drücker geschrieben worden sind.

  • Nach meinen Erfahrungen mit Diplomarbeiten sowohl an der Uni Göttingen als auch an der HR Nord kann ich mit Bestimmtheit sagen:

    Viele der von der HR Nord veröffentlichten Arbeiten wären an der Uni über ein "befriedigend", tlw. sogar "ausreichend" nicht hinausgekommen - allein schon aufgrund der Mängel in der Form und im wissenschaftlichen Arbeiten. Man sollte daher m. E. keinesfalls die Anforderungen an die Diplomarbeit (noch weiter) "runterschrauben"; dann kann man auch gleich ganz darauf verzichten.

    Das große Problem und auch der richtige Ansatzpunkt für Verbesserungen ist - glaube ich - eher, dass die Anwärter gar nicht genau wissen, was in einer Diplomarbeit eigentlich erwartet wird. Da sollte sich die Hochschule dringend um mehr Aufklärung und vor allem bessere Betreuung durch die Erstkorrektoren bemühen. Diplomand und Korrektor sollten sich über den gesamten Zeitraum der Arbeit regelmäßig hinsichtlich des Inhalts und Aufbaus abstimmen. So kann schon im Ansatz erkannt und abgewendet werden, dass eine Arbeit in die falsche Richtung/am Thema vorbei geht oder der Aufbau nicht den Vorstellungen des Korrektors entspricht.

  • Müssen eigentlich schon vor der Diplomarbeit irgendwelche vergleichbaren schriftlich erarbeiteten Hausarbeiten eingereicht werden? Oder ist die Diplomarbeit dann sogleich das Erstlingswerk? Wenn ja, hielte ich das auch für sehr schwierig, auf Anhieb hier eine Arbeit zu erstellen, die tatsächlich wissenschaftlichen Ansprüchen genügen soll. Die ersten Hausarbeiten von Jurastudenten sind jedenfalls auch fernab eines jeden wissenschaftlichen Anspruchs.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Müssen eigentlich schon vor der Diplomarbeit irgendwelche vergleichbaren schriftlich erarbeiteten Hausarbeiten eingereicht werden?

    Hausarbeiten müssen schon vorher erstellt werden (ist bei mir lange her, ich glaube, es waren 2). Vergleichbar sind die nicht. Dort ist ein konkreter Fall zu lösen, was für mich wesentlich einfacher war.

  • In Sachsen sind vorab keine wissenschaftliche (Haus-)Arbeiten anzufertigen.

    Es finden im letzten Studienabschnitt Vorlesungen zu diesem Thema statt. Für das Anfertigen der Arbeit hat man dann neun Monate Zeit nach dem Abschluss des eigentlichen Studiums. In diesem Zeitraum stehen einem die Betreuer, sofern man möchte, für alle Fragen und Probleme zur Verfügung.

    Ungünstig ist, dass man nebenher normal arbeiten ist und "nur" 10 Tage Sonderurlaub zur Verfügung hat.

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