Beerdigung veranlassen, Vermögen vorhanden

  • Huhu,

    mich hat gerade eine Betreuerin angerufen.

    Betroffene ist verstorben. Es ist Vermögen von 200.000,00 € da.

    Es ist nur eine Stieftochter da, welche die Beerdigungskosten nicht tragen möchte und daher nichts veranlassen möchte.

    Nach Auskunft der Betreuerin sind ihr keine Erben bekannt. Es gibt weder Kinder noch Geschwister.

    Sie habe nur von einer Cousine Kenntnis. Bislang konnte sie diese nicht erreichen.

    Wunsch der Betroffenen war eine Beerdigung im Familiengrab.

    Dieses befindet sich aber in einem anderen Land.

    Bestattungsvorsorge wurde nicht getroffen.

    Die Ortspolizeibehörde würde lediglich eine anonyme Bestattung veranlassen und auch nur dann wenn kein Geld da wäre.

    Nun fragt mich die Betreuerin was sie machen soll.

    Nachlasspflegschaft zur Regelung der Beerdigung würde ich übereilt erst mal nicht anordnen.

    Meines Erachtens muss sich die Ortspolizeibehörde unabhängig von dem Vorhandensein von Vermögen um die Bestattung kümmern, wenn es sonst niemand macht.

    Die Betreuerin kann zwar auf eigene Veranlassung die Beerdigung gemäß,der Wünsche in Auftrag geben. Haftet dann aber selbst und läuft Gefahr zumindest einen Teil der Kosten aus dem Nachlass nicht zurück zu bekommen.

    Was würdet ihr tun?

    Liebe Grüße

  • ich würde zunächst mal in das einschlägige Bestattungsgesetz sehen, was dort an Regelungen enthalten ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Auch wenn ich sonst nicht für übereilte Nachlasspflegschaften bin, würde ich eine NLP anordnen.

    Die Erben sind unbekannt und es ist sicherlich noch eine Wohnung oder ein Zimmer in einem Pflegeheim zu kündigen oder etwas anderes abzuwickeln. Der Betreuer würde auch gerne jemanden genannt bekommen, dem er die Unterlagen (auch hinsichtlich des Vermögens) übergeben kann.

    Bei diesem Vermögensstand besteht für die Landeskasse kein "Risiko" und der Nachlasssicherung wird Genüge getan.
    Auch wenn das in der rechtlichen Betrachtung vielleicht eine untergeordnete Rolle spielt, kann dann auch dem Willen der Betroffenen entsprochen werden.

  • Wenn die Betreuerin heute angerufen hat, ist die Betroffene doch wahrscheinlich erst wenige Tage tot. Die Ausrichtung der Beerdigung duldet zwar keinen langen Aufschub, aber ein paar Tag Zeit hat die Betreuerin schon noch, um es weiter bei der Cousine zu versuchen. Klappt das im Laufe dieser Woche nicht, würde ich nächste Woche eine Nachlasspflegschaft anordnen.

    Ich gehe davon aus, dass erfolglos nach Testamenten geforscht wurde.

  • ich würde zunächst mal in das einschlägige Bestattungsgesetz sehen, was dort an Regelungen enthalten ist.


    Wenn es weder Kinder und Geschwister gibt und die Eltern wohl vorverstorben sind, dürfte tatsächlich nur die Cousine als nächste Verwandte für die Bezahlung/Organisation der Bestattung bleiben.

    Falls diese nicht erreichbar ist oder kein Interesse zeigt, muss eigentlich trotz des vorhandenen Vermögens das Ordnungsamt eine Bestattung in die Wege leiten. (Gibt ja schließlich Fristendafür.) Und anschließend werden die verauslagten Kosten vom Bestattungspflichtigen bzw. d. Erben zurückgefordert.

  • Aber ob das Ordnungsamt wirklich die Überführung ins Ausland (oder ist es nur ein anderes Bundesland?)und die Beerdigung im dortigen Familiengrab veranlasst? Der darauf gerichtete Wunsch der Verstorbenen sollte schon respektiert werden. Aber wie gesagt, erstmal gucken, was der Rest der Woche bringt.

  • Wenn die Erben unbekannt sind und ausreichend Vermögen vorhanden ist, habe ich durchaus schon Nachlasspflegschaften eingerichtet, um eine ordnungsamtliche Bestattung zu verhindern.

    Insbesondere dann, wenn durch letztwilligen Verfügungen Bestattungswünsche des Erblassers bekannt waren.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ist tatsächlich Ausland, Luxemburg.

    Nach Auskunft der Betreuerin gibt es kein Testament.

    Die Erblasserin hat zuvor im Altenheim gelebt.

    Nach Bestattungsgesetz ist die Ordnungsbehörde verpflichtet die Bestattung zu veranlassen unabhängig von dem Vorhandensein von Vermögen.

    Die Cousine ist bereits 81. Die Tochter diese möchte sich bei der Betreuerin melden.

    Dann gilt abzuwarten, ob sich das ganze nicht vielleicht erledigt. Was ja nur dann der Fall ist, wenn sich die Cousine darum kümmern möchte.
    Wenn nicht, dann würde ich wohl eine NLPflegschaft anordnen, wobei ja eigentlich die Cousine als Erbin da ist.

    Danke Euch :)

  • Als Betreuer würde ich die Anordnung einer Nachlasspflegschaft beantragen, ich bin schließlich Gläubiger meiner letzten Betreuervergütungsabrechnung. Entweder das Nachlassgericht zaubert zeitnah einen Erben oder bestellt einen Nachlasspfleger. Das da heutzutage immer noch rumphilosophiert wird?

    Anders ist es mit dem Umgang des Willen der Verstorbenen bzgl. des Ortes wo bestattet werden soll. Ich habe zum Beispiel mit einer Ordnungsbehörde, nach einer ähnlichen Situation, das Agreement geschlossen, die Einäscherung erfolgt sofort und dann bleibt die Urne 1/2 Jahr in der Behörde stehen, das ist genügend Zeit, dass sich Jemand findet, der dann sagen darf, wo beigesetzt wird, ansonsten findet die Beisetzung dann vor Ort statt.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!