Huhu,
mich hat gerade eine Betreuerin angerufen.
Betroffene ist verstorben. Es ist Vermögen von 200.000,00 € da.
Es ist nur eine Stieftochter da, welche die Beerdigungskosten nicht tragen möchte und daher nichts veranlassen möchte.
Nach Auskunft der Betreuerin sind ihr keine Erben bekannt. Es gibt weder Kinder noch Geschwister.
Sie habe nur von einer Cousine Kenntnis. Bislang konnte sie diese nicht erreichen.
Wunsch der Betroffenen war eine Beerdigung im Familiengrab.
Dieses befindet sich aber in einem anderen Land.
Bestattungsvorsorge wurde nicht getroffen.
Die Ortspolizeibehörde würde lediglich eine anonyme Bestattung veranlassen und auch nur dann wenn kein Geld da wäre.
Nun fragt mich die Betreuerin was sie machen soll.
Nachlasspflegschaft zur Regelung der Beerdigung würde ich übereilt erst mal nicht anordnen.
Meines Erachtens muss sich die Ortspolizeibehörde unabhängig von dem Vorhandensein von Vermögen um die Bestattung kümmern, wenn es sonst niemand macht.
Die Betreuerin kann zwar auf eigene Veranlassung die Beerdigung gemäß,der Wünsche in Auftrag geben. Haftet dann aber selbst und läuft Gefahr zumindest einen Teil der Kosten aus dem Nachlass nicht zurück zu bekommen.
Was würdet ihr tun?
Liebe Grüße