Änderung der Ratenbewilligung

  • Hallo, habe den Fall, dass zunächst durch den Richter Raten angeordnet worden sind. Jetzt schreibt mir der Betreuer des Betroffenen, dass dieser in einer Einrichtung lebt und sämtliches Geld direkt an die Einrichtung gezahlt wird. Bin gewillt, die Raten wegfallen zu lassen.

    Seit August 2018 besteht allerdings ein Rückstand von nicht gezahlter Raten. Was passiert damit? Wegfallen lassen kann ich die Raten ja erst ab dem Antritt in der Einrichtung. Das wäre im Spetember. Es ist also noch was offen.

  • VKH kann doch erst aufgehoben werden, wenn ...
    § 124 Abs. 1 Nr 5 ZPO ...
    "die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate oder mit der Zahlung eines sonstigen Betrages im Rückstand ist."
    ... bedeutet: Die August-Rate muss noch gezahlt werden.
    Ich würde den Beschluss machen und rückwirkend ab September die Rate auf 0 setzen. Dann den Betreuer anschreiben, dass die August-Raten umgehend gezahlt werden muss, ansonsten muss die VKH insgesamt aufgehoben werden.

  • VKH kann doch erst aufgehoben werden, wenn ...
    § 124 Abs. 1 Nr 5 ZPO ...
    "die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate oder mit der Zahlung eines sonstigen Betrages im Rückstand ist."
    ... bedeutet: Die August-Rate muss noch gezahlt werden.
    Ich würde den Beschluss machen und rückwirkend ab September die Rate auf 0 setzen. Dann den Betreuer anschreiben, dass die August-Raten umgehend gezahlt werden muss, ansonsten muss die VKH insgesamt aufgehoben werden.


    :daumenrau

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