Hallo zusammen! Eine rechtliche Frage an alle die sich auskennen. Wir (Bank) haben aktuell mit einem Nicht-EU-Bürger einen Darlehensvertrag geschlossen. Es wird angedacht - zur vorzeitigen Absicherung - die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde jetzt schon an den Kunden zustellen zu lassen, falls es mal zur Kündigung kommen sollte und Vollstreckungsmaßnahmen notwendig werden würden. So würden die Vollstreckungsvoraussetzungen jetzt schon geschaffen; insbesondere für den Fall, dass sich der Kunde ins Ausland absetzt.
Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?
Vielen Dank für eure Hilfe!