Prüfung Genehmigung Erbausschlagung - Grundstück vorhanden

  • Hallo, bin neu in der Familienabteilung und habe folgende Frage:

    ich soll eine Ausschlagungserklärung genehmigen. Es ist ein Grundstück vorhanden, ein Recht lastet darauf. Valutierung wird grade geprüft.

    Aus der Grundakte ergibt sich ein KV von vor 10 Jahren inkl KP (Erwerb damals durch Erblasser). Wie prüft ihr jetzt den Grundstückswert? Orientiert ihr euch am damaligen Kaufpreis oder fordert ihr in jedem Fall ein Wertgutachten an?

    vielen Dank im Voraus!

  • Sich an einem 10 Jahre alten Kaufpreis zu orientieren finde ich mutig (zumal das ja gerade die Zeit der Immobilienkrise 2008 gewesen sein dürfte). Ich würde im Zweifelsfall ein Wertgutachten anfordern (zumindest eines vom örtlichen Gutachterausschuss).

    Unabhängig davon würde ich die Eltern mal anfragen, warum die überhaupt ausschlagen wollen, wenn doch eine Immobilie vorhanden ist und noch nicht geklärt wurde, inwieweit überhaupt Nachlassverbindlichkeiten bestehen.

  • Hallo, bin neu in der Familienabteilung und habe folgende Frage:

    ich soll eine Ausschlagungserklärung genehmigen. Es ist ein Grundstück vorhanden, ein Recht lastet darauf. Valutierung wird grade geprüft.

    Aus der Grundakte ergibt sich ein KV von vor 10 Jahren inkl KP (Erwerb damals durch Erblasser). Wie prüft ihr jetzt den Grundstückswert? Orientiert ihr euch am damaligen Kaufpreis oder fordert ihr in jedem Fall ein Wertgutachten an?

    vielen Dank im Voraus!


    Kommt darauf an. Wenn sich schon bei Ansatz des damaligen Kaufpreises keine Überschuldung ergibt, müssten die Eltern schon sehr gute Gründe vortragen, weshalb eine Ausschlagung dennoch erfolgte.

    Je nachdem, kann man dann immer noch ein Gutachten beauftragen.

  • ...Und immer fragen, wem nach der Ausschlagung das Erbe zufallen würde.


    :confused: Dafür sehe ich kein Erfordernis. (Im Normalfall wissen das die Ausschlagenden ohnehin nicht, wie es dann in der möglichen Erbfolge weitergeht.)

    Hallo Frog,
    Ausschlagung bei vorhandenem Eigentum ist kein Normalfall.


    Mit Normalfall meinte ich eigentlich, dass der normale Bürger meist nicht sehr konkrete Vorstellungen hat, wer nach der Ausschlagung für das minderjährige Kind an der Reihe ist.

    Bei uns ist übrigens der dominierende Fall, dass die für die Kinder ausschlagenden gesetzlichen Vertreter gar keine Kenntnis vom Nachlassbestand haben (allenfalls eine Ahnung, dass dieser wohl überschuldet sein könnte). Diese fallen aus allen Wolken, wenn man mitteilt, dass doch ein Grundstück vorhanden ist (muss ja nicht selbst bewohnt gewesen sein).

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