Guten Morgen!
Ich habe mal eine Frage:
Der Heranwachsende ist aus dem Beugearrest geflohen. Die Akte wurde mir nun vom Richter zur weiteren Veranlassung vorgelegt.
Ist ein Haftbefehl nun das geeignete Mittel um den Beugearrest weiter zu vollstrecken?
Dankeschön für Antworten
Marie