Flucht aus Beugearrest

  • Guten Morgen!

    Ich habe mal eine Frage:

    Der Heranwachsende ist aus dem Beugearrest geflohen. Die Akte wurde mir nun vom Richter zur weiteren Veranlassung vorgelegt.
    Ist ein Haftbefehl nun das geeignete Mittel um den Beugearrest weiter zu vollstrecken?

    Dankeschön für Antworten
    Marie

  • Wurde die Vollstreckung des Arrestes nach § 85 Abs. 5 JGG abgegeben und gehörst du zu dem Gericht, an das abgegeben wurde?

    Nein, ich bin der Rechtspfleger am urteilenden Gericht. Die Vollzugsanstalt befindet sich in einem anderen AG Bezirk und von dort wurde die Akte an uns zurück gegeben.

  • Hm, das weitere Verfahren nach Vollstreckungsabgabe obliegt ja dem dann zuständigen Vollstreckungsleiter am Ort des Vollzugs des Jugendarrestes.. würde zunächst abklären, ob ihr nun wirklich wieder zuständig seid. Vorführungsbefehle ergehen ja zB auch durch den "neuen" Vollstreckungsleiter und nicht durch euch.

    Edit: Ein Haftbefehl wäre ansonsten natürlich das Mittel der Wahl, kann dir zur Not ein Muster aus unserem System zukommen lassen.

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