Die Klage wurde am 04.12.2018 an die "alte" Adresse zugestellt mit dem Hinweis, dass die Zustellung in den Briefkasten gelegt wurde .
Ab 01.12.2018 war der Beklagte lt. EWMA woanders gemeldet.
Ist die Zustellung trotzdem ordnungsgemäß?
Die Klage selbst wurde am 15.11.2018 wirksam zugestellt, auch durch Niederlegung.
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